MailCleaner > Information > Spam und Gesetzt
Ferner haben Sie nach Artikel 8 Datenschutzgesetz das Recht, vom Inhaber einer Liste zu verlangen, dass er Ihnen die Sie betreffenden Daten in seinem Besitz herausgibt und löscht.
Verschiedene Texte und Referenzen
Unerwünschte E-Mail Werbung (Spam)
Eidgenössisches Datenschutzgesetz (DSG - SR 235.1) und insbesondere Art. 8 über das Zugriffsrecht.
Das effizienteste Mittel bis zu einer Reglementierung
und Sanktionen gegen die skrupellosesten Firmen ist zweifellos der E-Mail Filter, der die meisten Spams unter Quarantäne stellt.
Unser Tool MailCleaner entspricht diesen Anforderungen, Sie finden hier eine
Dokumentation über den MailCleaner.